Mitgliedsbeiträge (jährlich)
| Kategorie | Jahresbeitrag | Details |
|---|---|---|
| Erwachsene | 30,– € | Einzelpersonen |
| Familien | 40,– € | Paare (auch o. Kinder) & Kinder bis 18 Jahre |
| Ermäßigt | 15,– € | Schüler, Azubis, Studenten, Rentner, Handicap, ALG II |
| Ehrenmitglieder | 0,– € | Beitragsfrei |
- Hinweis zum Familienbeitrag: Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr inkludiert. Danach erfolgt die Umstellung auf eine Einzelmitgliedschaft (z. B. ermäßigt).
Zahlungsmodalitäten
- Stichtag: Der Einzug erfolgt per SEPA-Lastschrift zum 1. April. Fällt dieser auf einen Feiertag/Wochenende, gilt der nächste Bankarbeitstag.
- Rechnungszahler: Mitglieder ohne Lastschriftmandat erhalten am 1. März eine Rechnung. Hierfür wird eine Bearbeitungs- & Onlinezahlungsgebühr von 5,– € erhoben.
Untermjährige Eintritte:
- Eintritt vor dem 01. Juli: voller Jahresbeitrag.
- Eintritt ab dem 01. Juli: halber Jahresbeitrag.
- Eintritt ab dem 01. Dezember: im laufenden Jahr beitragsfrei.
Satzungsrechtliches
- Geltungsbereich: Diese Beitragsordnung regelt die Pflichten der Mitglieder zur Zahlung von Beiträgen an den Verein. Ehrenmitglieder sind von der Bezahlung des Mitgliedsbeitrags befreit.
- Beitragsänderungen: Eine Änderung der Beiträge auf Antrag des Hauptausschusses kann nur auf einer Mitgliederversammlung beschlossen werden. Diese Änderung tritt dann jeweils zum 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft.
- Mitgliedsbeiträge: Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der jeweils aktuellen Auflistung (siehe nachfolgend).
- Zahlungsweise: Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zum 1. April jeden Jahres. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten darauf folgenden Bankarbeitstag.
- Rechnungsstellung: Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, erhalten zum 1. März des Jahres eine Beitragsrechnung. Für diesen Mehraufwand wird eine Gebühr von 5,– € in Rechnung gestellt.
- Vereinseintritt: Bei einem Eintritt vor dem 1. Juli wird der volle Jahresbeitrag berechnet, ab dem 1. Juli der halbe Beitrag. Ein Eintritt ab dem 1. Dezember ist für das laufende Kalenderjahr beitragsfrei.
- Vereinsaustritt: Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Kalenderjahresende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle erklärt werden.